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Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Kauf von Reisen über Verti Tours

Verti Tours ist Mitglied des Reisegarantiefonds in Dänemark mit der Mitgliedsnummer 3539. Daher sind alle über Verti Tours gekauften Pauschalreisen durch den Reisegarantiefonds abgedeckt.

Eine Reise buchen:

Erst wenn der Gast ein Angebot akzeptiert hat, Verti Tours eine Rechnung verschickt hat und eine Anzahlung erhalten hat, ist eine Reise gebucht. Mit der Zahlung der Anzahlung akzeptiert der Gast die in der Rechnung genannten Bedingungen sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Verti Tours. Dazu gehört auch die Bestätigung, dass die Namen der Reiseteilnehmer korrekt sind. Alle Probleme oder Kosten, die durch falsche Namen entstehen, gehen zu Lasten des Gastes.

Bezahlung:

Wenn die Reise gebucht ist, wird eine Rechnung mit einer Zahlungsfrist für die gesamte Reise oder für die Anzahlung und die Restzahlung versandt. Wenn die angegebenen Zahlungsfristen nicht eingehalten werden, wird der Vertrag storniert und eine eventuelle Anzahlung wird nicht zurückerstattet.

Reisedokumente:

Die Reiseunterlagen werden etwa 2 Wochen vor der Abreise verschickt. Wenn Sie die Reiseunterlagen 10 Tage vor der Abreise nicht erhalten haben, wenden Sie sich bitte an Verti Tours. Alle Zeiten auf Ihren Reiseunterlagen sind Ortszeiten. Es liegt in der Verantwortung des Gastes, sich nach der Abreise über eventuelle Zeitänderungen bei Flügen auf dem Laufenden zu halten. Dies kann geschehen über www.checkmytrip.com.

Es liegt in der Verantwortung des Gastes, rechtzeitig am Flughafen zu sein, damit er seinen Flug nicht verpasst. Wir empfehlen Ihnen, 3 Stunden vor Abflug am Flughafen zu sein.

Besondere Wünsche:

Wenn Sie spezielle Wünsche für glutenfreies Essen haben, laktoseintolerant sind oder andere besondere Bedürfnisse haben, ist es wichtig, dass Sie dies bei der Buchung Ihrer Reise angeben.

Bei den meisten Fluggesellschaften ist die Sitzplatzreservierung nicht mehr im Preis des Flugtickets inbegriffen, sondern muss vom Gast auf der Website der Fluggesellschaft gegen eine zusätzliche Gebühr vorgenommen werden, die dem Gast in Rechnung gestellt wird.

Gepäckbestimmungen:

Pflanzen, Saatgut zum Anpflanzen, frisches Obst und Gemüse sowie andere pflanzliche Erzeugnisse wie Schnittblumen, Rinde, Zweige und Äste dürfen nur dann von Reisen außerhalb der EU mitgebracht werden, wenn sie von einem amtlichen Pflanzengesundheitszeugnis begleitet sind.

Pässe und Visa:

Es liegt in der Verantwortung des Gastes, sicherzustellen, dass die Pass- und Visabestimmungen erfüllt sind. Viele Länder verlangen, dass Ihr Reisepass nach der Reise noch mindestens 6 Monate gültig ist. Auf der Website des Außenministeriums können Sie sich über die Visabestimmungen für jedes Land auf dem Laufenden halten.

Wenn Sie keinen dänischen Reisepass besitzen, empfehlen wir Ihnen, sich bei der Botschaft Ihres Reiseziels nach den Visabestimmungen zu erkundigen.

Wenn die Pass- und Visabestimmungen nicht eingehalten werden, trägt der Gast die alleinige Verantwortung für alle Folgen.

Versicherung:

Verti Tours empfiehlt Ihnen dringend den Abschluss einer Reiseversicherung und einer Reiserücktrittsversicherung. Wenn Sie diese noch nicht abgeschlossen haben, empfehlen wir Ihnen, sich an Gouda Travel Insurance zu wenden.

Stornierung:

Wenn die Reise zwischen der Zahlung der Anzahlung und der Restzahlung storniert wird, verfällt die geleistete Anzahlung. Erfolgt die Stornierung nach Zahlung des vollen Reisepreises, ist der gesamte Betrag verloren.

Stornierung von Verti Tours:

Die Reise kann aufgrund äußerer Umstände, die außerhalb der Kontrolle von Verti Tours und unseren Partnern liegen, abgesagt werden. In diesem Fall wird dem Gast der gesamte gezahlte Betrag zurückerstattet. Der Gast kann keine weitere Entschädigung verlangen.

Reklamationen:

Wenn der Gast auf seiner Reise einen Mangel feststellt, muss er Verti Tours unverzüglich kontaktieren, damit Verti Tours versuchen kann, den Mangel noch während der Reise zu beheben. Wenn der Gast Verti Tours nicht sofort nach Entdeckung des Mangels kontaktiert, damit Verti Tours versuchen kann, den Mangel zu beheben, verfällt der Anspruch auf Entschädigung.

Wenn Verti Tours nicht in der Lage war, den Mangel während der Reise zu beheben, muss ein Antrag auf Entschädigung spätestens 4 Wochen nach der Rückkehr bei Verti Tours eingehen.

Höhere Gewalt:

Im Falle höherer Gewalt, wie z.B. Pandemien, Streiks, Wetter oder anderen Umständen, die außerhalb der Kontrolle von Verti Tours liegen, ist Verti Tours nicht verantwortlich.

Veranstaltungsort:

See- und Handelsgericht in Kopenhagen. Jeder Rechtsstreit unterliegt dänischem Recht und wird vor einem dänischen Gericht verhandelt.

Generell behalten wir uns das Recht auf Druckfehler vor.